Die E-Justiz hat eine Hilfsfunktion der Parteien in den Schiedsverfahren. Die spart Zeit und Geld. Das Gleiche schließt eine regelmäßige Vorladung der Parteien gemäß den Regeln des Schiedsgerichts bei der Gesellschaft „Rechtshilfe und Mediation“ nicht aus.
Den Zugang zu dem eingereichten Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht bei der Gesellschaft für Rechtshilfe und Mediation haben nur die Parteien und die von ihnen Bevollmächtigten.
Jeder Schiedsverfahrensfall hat ein individuelles Profil, das die Vertraulichkeit des Verfahrens gewährleistet.
Bitte fordern Sie Ihre Anfrage für den Fernzugriff unter der E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder persönlich bei der Kanzlei des Gerichts. An der von Ihnen gegebenen Adresse finden Sie ein Nutzerprofil.